Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Marold Personalberatung mit Sitz in Ulm (nachfolgend „MP“) bietet unter www.marold.de sowie unter anderen von MP betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung an. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MP und ihrem jeweiligen Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder von diesen abweichen, werden von IMP nicht anerkannt an, es sei denn MP hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die MP vermittelt für ihre Auftraggeber Werbung und Werbungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Hierzu zählt insbesondere aber nicht ausschließlich: Erstellung und/oder Vermittlung sowie Schaltung von Stellenanzeigen und -bannern eines Auftraggebers in bundesweiten Print- und Online- Medien.
  2. MP hat keinen Einfluss auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters fällt und damit keine Vertragspflicht der MP darstellt. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch gegen MP auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief. Durch Absendung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MP uneingeschränkt an. Der Vertragsschluss kommt durch ausdrückliche schriftliche Annahme des Angebotes des Aufraggebers durch MP oder durch Ausführung des Auftrages durch MP zustande. Die Schriftform der Annahme wird dabei durch Fax oder E-Mail gewahrt.

§ 4 Vertragsdauer

  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Veröffentlichungszeitraum der Stellenanzeigen in Online- und Printmedien. Nach Ablauf der Vertragsdauer endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Für die Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für die MP insbesondere, aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen vor:
    • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse;
    • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers;
    • Verzug des Auftraggebers bei der Begleichung fälliger Vergütungsansprüche der MP;
    • Übermittlung von Daten zur Stellenanzeigenveröffentlichung durch den Auftraggeber, die gegen rechtliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen;
    • Verstoß gegen die Pflichten des Auftraggebers aus untenstehendem § 5.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, zutreffende und vollständige Kontakt-Daten (insbesondere aber nicht ausschließlich: Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Firmenname, Ansprechpartner) anzugeben. Der Auftraggeber garantiert, dass die Informationen, die er an MP übermittelt, richtig und vollständig sind und er keine falschen oder unzureichenden Angaben zu seiner Identität und/oder der von ihm vertretenen dritten Person macht. Verwendet der Auftraggeber unzutreffende Kontaktinformationen, insbesondere falsche Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindungs- und Kreditkartenangaben oder sonstige falsche Informationen, haftet er hierfür vollumfänglich und hat IMP von hierdurch entstandenen Schäden freizuhalten.
    Ändern sich diese Angaben zu einem späteren Zeitpunkt während des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, MP hiervon zu unterrichten und die geänderten Kontaktdaten an MP zu übermitteln.
  2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung bestimmte Stellenanzeige vollständig und rechtzeitig vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin in digitaler Form an MP zu übermitteln. Sollen Gestaltung und Entwurf der Stellenanzeige von MP für den Auftraggeber übernommen werden, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet MP die Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig in digitaler Form vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin der Stellenanzeige zu übermitteln. Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an IMP vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelemente ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
  3. MP ist dazu berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Aufträge aufgrund ihres Inhaltes und/oder ihrer Form und/oder ihrer technischen Gestaltung nicht auszuführen und/oder bereits veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann, wenn der Inhalt des vom Auftraggeber erteilten Auftrages gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten verstößt und/oder missbräuchlich ist und/oder die Veröffentlichung der vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige für MP aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. MP ist zur Entfernung solcher vom Auftraggeber übermittelter Inhalte lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und/oder auf Aufforderung des Auftraggebers verpflichtet. Sofern und soweit IMP aufgrund unzulässiger Inhalte und/oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, MP von solchen Ansprüchen freizustellen; hiervon sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung erfasst.
  4. Der Auftraggeber garantiert, dass alle an MP übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. MP ist nicht dazu verpflichtet die übermittelte Stellenanzeige und/oder die übermittelten Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelemente und/oder übermittelten sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die an MP übermittelten Stellenanzeigen, Stellenanzeigedaten einschließlich Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einhalten. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzrechtes einzuhalten.
  5. Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit MP sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch MP.
  6. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, MP fehlerfreie Stellenanzeigen und/oder sonstige Daten im Zusammenhang mit der Erstellung und/oder Veröffentlichung der Stellenanzeigen zur Verfügung zu stellen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei, ohne seine Korrekturmöglichkeit nach § 9.1 dieser AGB auszunützen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne MP die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet MP mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

§ 6 Urheberrechte

  1. Sämtliche von MP erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht von MP. Hiervon sind diejenigen Stellanzeigen und sonstigen Leistungen ausgeschlossen, die von dem Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden und von MP unverändert zur Veröffentlichung in Online- und/oder Printmedien übernommen wurden; ebenfalls hiervon ausgeschlossen sind Urheberrechte, geschützte Werke, Marken, Kennzeichen und ähnliche gewerbliche Schutzrechte des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die an MP übermittelte(n) Stellenanzeige(n), Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an den von ihm an MP übermittelten und zur Veröffentlichung in Online- und Printmedien bestimmten Stellenanzeigen, Anzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelemente und sonstigen Angaben und Inhalten alle erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstiger Rechte erworben hat bzw. frei über diese verfügen kann.

§ 7 Veröffentlichung der Stellenanzeigen

  1. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung beabsichtigten Stellenanzeigen und/oder Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig an MP zu übermitteln. Für Verzögerungen im Ablauf der Stellenanzeigeveröffentlichung, die auf vom Auftraggeber unvollständigem und/oder verzögert übermitteltem und/oder inhaltlich und/oder rechtlich zu beanstandenden Stellenanzeigedaten und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers beruhen, übernimmt MP keine Haftung (siehe hierzu auch § 10 dieser AGB).
  2. Die Stellenanzeigen werden zum mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termin in Print- und/oder Online-Medien veröffentlicht. Wurde kein Termin zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen vereinbart, wird die Stellenanzeige unverzüglich nach Vertragsschluss und Freigabe durch den Auftraggeber (nach § 9 dieser AGB) veröffentlicht.

§ 8 Vergütung der Leistungen; Zahlungsmodalitäten

  1. Die Vergütung von MP richtet sich (vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen MP und dem Aufraggeber) nach der jeweils im Zeitpunkt des Zugangs des Angebotes des Auftraggebers bei MP gültigen Preisliste der MP zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisnachlässe, Agenturrabatte und ähnliche Nachlässe auf die jeweils gültige Preisliste der MP werden von nur ausnahmsweise und aufgrund individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und MP gewährt.
  2. Der Kaufpreis ist sofort ab Rechnungsstellung netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch MP bedarf. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
  3. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist MP dazu berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung einzustellen. Die Dauer der von MP erbrachten Leistungen, insbesondere die Dauer der Stellenanzeigenschaltung und Stellenanzeigenveröffentlichung wird hierdurch nicht verlängert.

§ 9 Freigabe, Rüge, Rügefrist

  1. Vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung kann der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung bei MP anfordern. Sollte ein solcher Korrekturabzug Fehler aufweisen, so hat der Auftraggeber diese schriftlich zu korrigieren und MP diese schriftlichen Korrekturen unverzüglich zukommen zu lassen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei, ohne seine Korrekturmöglichkeit auszunützen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne MP die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet MP mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
  2. Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäftes ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Leistungen der IMP unverzüglich nach Veröffentlichung der Stellenanzeige oder der sonstigen Leistung zu überprüfen und MP eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Auftraggeber eine solche Mängelrüge MP gegenüber nicht vor, gilt die von MP erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist für die Mängelrüge beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 10 Haftungsausschluss; Verjährung

  1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist soweit rechtlich zulässig dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach vorstehendem § 9.2 geschuldeter Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Mängelansprüche des Auftraggebers sind ferner weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung von MP noch bei lediglich unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der von MP erbrachten Leistung gegeben.
  2. MP ist im Falle eines durch den Auftraggeber gerügten Mangels der Leistung zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, ist der Auftraggeber dazu berechtigt, Minderung zu verlangen oder von einzelnen Leistungen zurückzutreten.
  3. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MP oder durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MP haftet MP nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von MP begrenzt auf bis maximal die Höhe des Auftragswertes.
  4. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von MP ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht abschließend, übernimmt MP keine Haftung für:
    • die Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an MP vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige (n) und/ oder der Stellenanzeigedaten einschließlich Bild- und Textelementen und/oder sonstigen Angaben;
    • Ansprüche Dritter wegen unzulässiger Inhalte, Angaben, Bild- und Textelemente oder sonstiger Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat;
    • Zusätzliche Veröffentlichungen im Sinne von § 11.3;
    • Leistungshindernisse und Mängel, die von Dritten, insbesondere von Betreibern von Internet-Seiten, auf denen die Stellenanzeigen und/oder sonstigen Leistungen veröffentlicht werden, zu verantworten sind;
    • Leistungshindernisse in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.

§ 11 Geheimhaltung; Datenschutz

  1. Die Partien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei iSd. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.
  2. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass MP seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

§ 12 Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist Ulm.
  3. Zuständig für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Ulm.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, und/oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit und/oder Durchführung dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und/ oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen und/oder der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und/oder fehlenden Bestimmung am Nächsten kommt.

 

Marold Personalberatung

Stand: Juli 2020